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Pelletheizungen: mit Holzpellets kombinierbar – je nach Herkunft auch mit erneuerbarem Brennstoff

Die Pelletheizung kann – bei geeigneter Brennstoffherkunft und Betrachtung der gesamten Lieferkette – eine Alternative zu fossilen Brennstoffen sein. Bei modernen Holzheizsystemen werden Pellets aus naturbelassenem, getrocknetem Restholz wie Sägemehl, Hobelspänen oder Waldrestholz automatisch zum richtigen Zeitpunkt aus dem Vorratslager in den Brennraum befördert – je nachdem, wie viel Wärme benötigt wird. Insbesondere da, wo das Gasnetz nicht ausreichend ausgebaut ist, ist die Pelletheizung also eine gute Wahl. Falls Sie Ihre Ölheizung vollständig durch eine Pelletheizung ersetzen möchte, kann zur Lagerung der Pellets der bisherige Heizöl-Lagerraum genutzt werden.

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Welche Vorteile hat eine Pelletheizung?

  • Umweltaspekt: Pelletheizungen können – je nach Herkunft der Pellets und unter Berücksichtigung der Vorkette – eine Alternative zu Öl und Gas sein. Die Pellets werden häufig aus Holzresten wie Sägemehl oder Hobelspänen hergestellt; die Umweltwirkung hängt dabei auch von Herkunft und Lieferkette ab. Eine günstige Klimabilanz ist beim Verbrennen von Holz nur unter bestimmten Bedingungen möglich, zum Beispiel bei nachweislich nachhaltiger Herkunft der Rohstoffe und wenn die Wälder langfristig wieder nachwachsen.

  • Energieeffizient: Moderne Pelletheizungen können – passend ausgelegt und richtig eingestellt – hohe Wirkungsgrade erreichen. So kann – je nach Auslegung und Betrieb – eine effiziente Nutzung des Brennstoffs erreicht werden.

  • Unabhängigkeit von Öl und Gas: Mit Pellets können Sie den Anteil fossiler Brennstoffe reduzieren und – je nach Lager- und Lieferkonzept – Ihre Versorgung planbarer gestalten.

  • Komfortable Bedienung: Moderne Pelletheizungen sind in der Regel vollautomatisch und einfach zu bedienen. Die Steuerung erfolgt oft über smarte Technologien, die den Komfort für die Nutzer erhöhen.

  • Langfristige Verfügbarkeit: Holzpellets stammen häufig aus Holzresten; die Verfügbarkeit hängt jedoch von Herkunft, regionalem Angebot und Marktbedingungen ab.

Darf ich noch mit Holz heizen?

Alle Holzheizungen, die den Anforderungen der neuen Kaminofenverordnung ab 2024 entsprechen, sind weiterhin erlaubt. Das bedeutet, dass sie bestimmte Grenzwerte für Kohlenmonoxid, Feinstaubbelastung und Wirkungsgrad einhalten müssen. Es werden jedoch aktuell neue Vorschriften eingeführt, die dazu führen könnten, dass die Anschaffung neuer Holzöfen in Zukunft möglicherweise aufwendiger und kostspieliger wird. Ab dem 1. Januar 2024 ist der Einbau in Neubauten nur noch dann erlaubt, wenn die Holzheizung mit einer Solaranlage für die Warmwasserbereitung (Solarthermie oder Photovoltaik) kombiniert wird. Zusätzlich muss bei der Anlage ein Staubfilter eingebaut sein. Automatisch müssen Holzheizungen, genau wie Gas- und Ölheizungen, allerdings nicht ausgetauscht werden.

Überblick über die wichtigsten Regelungen und Ausnahmen für Holzheizungen

Das Bundeskabinett hat im September 2023 eine Novelle des GEG verabschiedet, die eine deutliche Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien vorsieht. Ab dem 1. Januar 2024 tritt diese Neuerung in Kraft und soll die Klimaziele im Wärmesektor unterstützen. Zum 31. Dezember 2044 ist es dann nicht mehr erlaubt, mit brennstoffbasierten Heizungen zu heizen, da Deutschland bis 2045 klimaneutral sein will.

Wenn Ihr Heizkessel älter als 15 Jahre ist, kann ein moderneres Gerät – je nach System – effizienter arbeiten. Festbrennstoffkessel, die zwischen dem 1. Januar 2005 und dem 21. März 2010 errichtet wurden, dürfen ab dem 1. Januar 2025 weiter betrieben werden, wenn diese die Grenzwerte der 1. Stufe der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) einhalten. Ob diese Vorgaben erfüllt werden, wird alle zwei Jahre durch den Schornsteinferger überprüft.

Weitere Informationen zum Gesetzentwurf finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Pelletheizung mit Photovoltaik oder Solarthermie kombinieren

Eine Kombination aus Pelletheizung und Solarthermie bzw. Photovoltaik kann – passend geplant – dabei helfen, Betriebskosten zu senken und die Gesamteffizienz zu verbessern. Mithilfe der Solarthermie-Anlage kann der Heizkessel im Sommer je nach Auslegung und Warmwasserbedarf häufig länger ausgeschaltet bleiben und den Brennstoffbedarf spürbar reduzieren. Nicht zu vergessen ist der Pufferspeicher, der – passend dimensioniert – die Anlagenlaufzeiten verbessern und überschüssige Wärme zwischenspeichern kann. Des Weiteren gibt es bereits Systeme, die eine Kombination aus Pelletheizung und Photovoltaik ermöglichen. Mit dieser Kombination können Sie – je nach Auslegung und Nutzung – Betriebskosten senken und den Einsatz fossiler Energie im Heizbetrieb reduzieren.

Wie funktioniert eine Pelletheizung?

  • Transport in die Brennkammer
    Bei der Pelletheizung gelangen Holzpellets aus dem Lagerraum per Förderschnecke, über Schläuche oder per Hand befülltem Vorratsbehälter in die Brennkammer des Ofens.
  • Verbrennungsprozess
    Anschließend wird vollautomatisch ein Verbrennungsprozess eingeleitet. Mit der dabei entstehenden thermischen Energie wird das Wasser im Heizungskreislauf erwärmt und anschließend an die Heizkörper abgegeben.
  • Temperaturregulierung
    Ein Thermostat überprüft die Temperatur entsprechend der Einstellung und sorgt dafür, dass die Pelletheizung wieder anfängt zu heizen, sobald die Raumtemperatur unterschritten wird.
  • Pufferspeicher
    Durch Kopplung mit einem Pufferspeicher wird das Wasser auf einem konstanten Temperaturniveau gehalten und lässt sich je nach Bedarf punktuell abrufen.

Bekomme ich eine Förderung für eine neue Pelletheizung?

Für die Förderung von Pelletheizungen gelten seit 2023 deutlich erhöhte Anforderungen und die Details für die Beantragung sind teilweise auch noch nicht bekannt. Deshalb sollten Sie sich immer über etwaige Zuschüsse und Fördermöglichkeiten informieren. Oft können Anträge nur vor Beginn der Sa­nierungs­maß­nahmen gestellt werden. Wir unterstützen Sie dabei – von der Orientierung bis zur Vorbereitung der Unterlagen, abhängig von Programm und Voraussetzungen.

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Bitte beachten Sie: Da gesetzliche Regelungen Änderungen unterliegen können, bieten die angegebenen Zahlen keine Gewährleistung, und es können daraus keine Ansprüche abgeleitet werden.

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