Geld verdienen mit der Sonne: Photovoltaik

Profitieren Sie von dem neuen Erneuerbare-Energie-Gesetz und speisen Sie den über Solarzellen gewonnenen Strom in das Betreibernetz ein. Der Energieversorger zahlt Ihnen dafür einen höheren Preis, als Sie der Strom kostet, den Sie von ihm beziehen.

Das bedeutet für Sie: 20 Jahre lang werden Ihnen bei Installation (Dachanlage bis 30 kW) in 2004 für die eingespeiste Kilowattstunde 50 Cent vom Versorger ausgezahlt. Und das ist nur eines von vielen guten Argumenten.

Die aktuelle Förderung bitte anfragen.

Von uns installierte Photovoltaikanlage mit einer Größe von ca. 54 qm und einer Leistung von 7,35 kWp

 

Wussten Sie schon?

Immissionsschutzverordnung -
Veraltete Heizungsanlagen modernisieren.
Wann muß der Alte raus?

Folgende Kriterien gelten für Gas- und Ölheizkessel:

Abgasverlust bei Kesselleistung
11 % bis 25 kW
10 % bis 50 kW
9 % bis 100 kW
Letzter Termin für Modernisierungs-Maßnahmen: 01.11.2004

Alter der Anlage (Inbetriebnahme vor dem 01.10.1978)
Letzter Termin für Modernisierungs-Maßnahmen: 31.12.2006

Bei Einbau eines neuen Brenners nach dem 01.11.1996
Letzter Termin für Modernisierungs-Maßnahmen: 31.12.2008

Bitte informieren Sie sich über staatliche Fördermöglichkeiten zur Modernisierung!


Paul Schmidt GmbH | Dr.-Eckener-Str. 12-14 | 27793 Wildeshausen | Tel: 04431 99 09-0

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