Wussten Sie schon?
Immissionsschutzverordnung -
Veraltete Heizungsanlagen modernisieren.
Wann muß der Alte raus?
Folgende Kriterien gelten für Gas- und Ölheizkessel:
Abgasverlust bei Kesselleistung
11 % bis 25 kW
10 % bis 50 kW
9 % bis 100 kW
Letzter Termin für Modernisierungs-Maßnahmen: 01.11.2004
Alter der Anlage (Inbetriebnahme vor dem 01.10.1978)
Letzter Termin für Modernisierungs-Maßnahmen: 31.12.2006
Bei Einbau eines neuen Brenners nach dem 01.11.1996
Letzter Termin für Modernisierungs-Maßnahmen: 31.12.2008
Bitte informieren Sie sich über staatliche Fördermöglichkeiten zur Modernisierung!